Berlin, 2025. Der Fall, der als „Cyber-Lübcke-Mord“ in die Geschichte eingeht, hat die Republik erschüttert. Ein prominenter YouTuber, bekannt für seine regimekritischen und rechtslastigen Kommentare, wird tot in seinem Wohnhaus gefunden. Die Polizei findet eine SD-Karte in der Hand des Opfers. Darauf: ein Video, das den Mann als „Verräter am Widerstand“ anklagt, weil er sich geweigert hatte, in einem von ihm als „gewalttätig“ empfundenen Netzwerk weiter mitzuwirken.
Die Ermittlungen laufen ins Leere. Bis die eigens geschaffene Sonderkommission unter Leitung des engagierten Polizeipräsidenten Dr. Lena Keller, bekannt für ihr unerbittliches Vorgehen gegen Extremisten, die Puzzleteile zusammenfügt. Die Spur führt zu einem konspirativen Netzwerk, das scheinbar aufgelöst war: die „Reichs-Brigade“, eine lose Gruppe von Reichsbürgern, Ex-Soldaten und AfD-Mitgliedern, die sich unter dem Deckmantel von Chatgruppen und Online-Foren organisiert hatten.
Es wird schnell klar, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Mindestens fünf weitere Morde, die ursprünglich als ungeklärte Todesfälle oder Unfälle abgetan wurden, können demselben Täterkreis zugeordnet werden. Die Opfer waren alle ehemalige Mitglieder der „Reichs-Brigade“, die als „Verräter“ galten.
Am 9. September 2025 tritt Polizeipräsidentin Keller vor die Presse. Sie verkündet die Aufdeckung eines weitverzweigten, geheimen Netzwerks, das systematisch Morde an vermeintlichen „Verrätern“ innerhalb der eigenen Reihen verübt. Die Täter, die sich als „Gericht des Volkes“ sahen, luden ihre Opfer unter einem Vorwand in abgelegene Orte und vollstreckten in Scheinprozessen die Todesstrafe. Die Ermittlungen zeigen, dass es eine enge ideologische und personelle Verflechtung zwischen der „Reichs-Brigade“, Teilen der AfD-Jugendorganisation und einem gewaltbereiten Kern der „Querdenker-Szene“ gab. Es werden sogar Verbindungen zu aktiven und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr aufgedeckt.
Die folgenden Gerichtsprozesse spalten das Land. Die Angeklagten werden von der rechten Presse als „politische Gefangene“ und „nationale Helden“ gefeiert, die sich gegen einen „Gesinnungsstaat“ zur Wehr setzen. Die Urteile sind oft milde, die Justiz wirkt überfordert.
Für die Doofen
Der oben beschriebene Fall ist eine direkte Adaption der Fememorde in der Weimarer Republik, die am 9. September 1925 von der Berliner Polizei öffentlich gemacht wurden. Die „Organisation Consul“, die „Schwarze Reichswehr“ und der „Bund Wiking“ verübten damals Morde an „Verrätern“ in den eigenen Reihen. Die Morde wurden nach Scheinprozessen in abgelegenen Wäldern vollstreckt. Auch damals waren Reichswehroffiziere involviert, und die Urteile in den folgenden Prozessen waren oft milde.
Die Ähnlichkeiten in der Argumentation der Täter und deren Unterstützer sind frappierend: Die Morde wurden nicht als Verbrechen verstanden, sondern als heldenhafter Kampf gegen ein verhasstes System. Die damalige Republik, so wie die Bundesrepublik heute, stand vor der Herausforderung, sich gegen einen Untergrundterror zu verteidigen, der von Teilen der Gesellschaft geduldet oder sogar als legitim angesehen wurde. Die Aufdeckung war ein großer Erfolg für die demokratischen Kräfte, aber die nachfolgende Justiz und die politische Entwicklung ließen die langfristige Gefahr, die von diesen Netzwerken ausging, lange unterschätzen.