Die Schlagzeile klingt jetzt nicht glaubhaft. Doch ich möchte in diesem Artikel darlegen, wie unsere Gesetzgebung dazu geführt hat, dass das Kindergeld letztlich bei Münchner Vermietern und nicht bei den Kindern landet. Weder die Politik noch die Öffentlichkeit interessiert das. Es schreibt ja auch niemand darüber und der Effekt als
WeiterlesenMonat: Juni 2019
Fossilverbrennungsmotorensteuergesetz
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand (1) Mit fossilen Brennstoffen betriebene Antriebe und Motoren unterliegt im Steuergebiet der Fossilverbrennungsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Fossilverbrennungsteuer. ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung. (2) Fossile Verbrennung im Sinn dieses Gesetzes ist
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